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Creative Commons Legal Code CC0 1.0 Universal CREATIVE COMMONS CORPORATION IST KEINE ANWALTSKanzlei UND ERBRINGT KEINE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN. Durch die Weitergabe dieses Dokuments entsteht kein Anwalts-Mandanten-Verhältnis. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER VERWENDUNG DIESES DOKUMENTS ODER DER DARUNTER BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN ODER ARBEITEN UND SCHLIESST DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE AUS DER VERWENDUNG DIESES DOKUMENTS ODER DER DARUNTER BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN ODER ARBEITEN ENTSTEHEN. Erklärung zum Zweck Die Gesetze der meisten Gerichtsbarkeiten auf der ganzen Welt übertragen dem Urheber und den nachfolgenden Eigentümern (jeweils ein „Eigentümer“) eines Originalwerks automatisch das ausschließliche Urheberrecht und verwandte Rechte (unten definiert). eine Datenbank (jeweils ein „Werk“). Bestimmte Eigentümer möchten diese Rechte an einem Werk dauerhaft aufgeben, um einen Beitrag zu einem Gemeingut aus kreativen, kulturellen und wissenschaftlichen Werken („Gemeinwesen“) zu leisten, auf dem die Öffentlichkeit zuverlässig und ohne Angst vor späteren Klagen wegen Verletzung aufbauen, es modifizieren oder integrieren kann in anderen Werken wiederzuverwenden und so frei wie möglich in jeder Form und für jeden Zweck weiterzuverbreiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kommerzielle Zwecke. Diese Eigentümer können einen Beitrag zu den Commons leisten, um das Ideal einer freien Kultur und die weitere Produktion kreativer, kultureller und wissenschaftlicher Werke zu fördern oder um Ansehen oder eine größere Verbreitung ihrer Werke zu erlangen, teilweise durch die Nutzung und Bemühungen anderer. Für diese und/oder andere Zwecke und Beweggründe und ohne Erwartung einer zusätzlichen Gegenleistung oder Entschädigung kann die Person, die CC0 mit einem Werk in Verbindung bringt (der „Bestätiger“), soweit sie Inhaber des Urheberrechts und verwandter Rechte ist das Werk, entscheidet sich freiwillig dafür, CC0 auf das Werk anzuwenden und das Werk gemäß seinen Bedingungen öffentlich zu verbreiten, in Kenntnis seines Urheberrechts und verwandter Rechte an dem Werk sowie der Bedeutung und beabsichtigten rechtlichen Wirkung von CC0 auf diese Rechte. 1. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Ein unter CC0 zur Verfügung gestelltes Werk kann durch Urheberrechte und verwandte oder verwandte Rechte („Urheberrecht und verwandte Rechte“) geschützt sein. Zu den Urheberrechten und verwandten Rechten zählen unter anderem Folgendes: i. das Recht, ein Werk zu reproduzieren, anzupassen, zu verbreiten, aufzuführen, anzuzeigen, zu kommunizieren und zu übersetzen; ii. Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben bei den ursprünglichen Autoren und/oder Interpreten; iii. Publizitäts- und Datenschutzrechte in Bezug auf das in einem Werk dargestellte Bild oder Abbild einer Person; iv. Rechte zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb in Bezug auf ein Werk, vorbehaltlich der Einschränkungen in Absatz 4(a) unten; v. Rechte zum Schutz der Extraktion, Verbreitung, Nutzung und Wiederverwendung von Daten in einem Werk; vi. Datenbankrechte (z. B. diejenigen, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken und aus deren nationaler Umsetzung ergeben, einschließlich aller geänderten oder Nachfolgeversionen dieser Richtlinie) ; und vii. andere ähnliche, gleichwertige oder entsprechende Rechte auf der ganzen Welt, basierend auf geltendem Recht oder Vertrag und deren nationaler Umsetzung. 2. Verzicht. Im größtmöglichen Umfang, der durch geltendes Recht zulässig ist, aber nicht gegen dieses verstößt, verzichtet Affirmer hiermit offen, vollständig, dauerhaft, unwiderruflich und bedingungslos auf alle Urheberrechte und verwandten Rechte von Affirmer sowie die damit verbundenen Ansprüche und Klagegründe, sei es jetzt bekannt oder unbekannt (einschließlich bestehender sowie zukünftiger Ansprüche und Klagegründe), in dem Werk (i) in allen Gebieten weltweit, (ii) für die maximale Dauer, die durch geltendes Recht oder Vertrag vorgesehen ist (einschließlich zukünftiger Zeitverlängerungen), (iii ) in jedem aktuellen oder zukünftigen Medium und für eine beliebige Anzahl von Kopien und (iv) für jeden Zweck, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kommerzielle Zwecke, Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke (der „Verzicht“). Affirmer gewährt den Verzicht zum Nutzen jedes einzelnen Mitglieds der Öffentlichkeit und zum Nachteil der Erben und Nachfolger von Affirmer und beabsichtigt, dass dieser Verzicht nicht dem Widerruf, der Aufhebung, der Stornierung, der Kündigung oder einer anderen rechtlichen oder angemessenen Maßnahme unterliegt den stillen Genuss des Werks durch die Öffentlichkeit zu stören, wie es in der ausdrücklichen Absichtserklärung von Affirmer vorgesehen ist. 3. Fallback für öffentliche Lizenzen. Sollte ein Teil der Verzichtserklärung aus irgendeinem Grund nach geltendem Recht für rechtsungültig oder unwirksam befunden werden, bleibt die Verzichtserklärung im größtmöglichen zulässigen Umfang unter Berücksichtigung der ausdrücklichen Absichtserklärung des Affirmers bestehen. Darüber hinaus gewährt Affirmer in dem Umfang, in dem die Verzichtserklärung als solche beurteilt wird, hiermit jeder betroffenen Person eine gebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, unwiderrufliche und bedingungslose Lizenz zur Ausübung des Urheberrechts und der damit verbundenen Rechte des Affirmers an dem Werk (i) in in allen Gebieten weltweit, (ii) für die durch geltendes Recht oder Vertrag vorgesehene maximale Dauer (einschließlich zukünftiger Zeitverlängerungen), (iii) in jedem aktuellen oder zukünftigen Medium und für eine beliebige Anzahl von Kopien und (iv) für jeden Zweck, einschließlich ohne Einschränkung für kommerzielle, Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke (die „Lizenz“). Die Lizenz gilt ab dem Datum als wirksam, an dem Affirmer CC0 auf das Werk angewendet hat. Sollte ein Teil der Lizenz aus irgendeinem Grund nach geltendem Recht für rechtsungültig oder unwirksam befunden werden, führt eine solche teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit nicht dazu, dass der Rest der Lizenz ungültig wird, und in einem solchen Fall versichert der Affirmer hiermit, dass er oder sie (i) die Lizenz nicht ausüben wird seine oder ihre verbleibenden Urheberrechte und verwandten Rechte an dem Werk geltend zu machen oder (ii) alle damit verbundenen Ansprüche und Klagegründe in Bezug auf das Werk geltend zu machen, in beiden Fällen entgegen der ausdrücklichen Absichtserklärung des Bestätigers. 4. Einschränkungen und Haftungsausschlüsse. A. Durch dieses Dokument werden keine von Affirmer gehaltenen Marken- oder Patentrechte aufgehoben, aufgegeben, aufgegeben, lizenziert oder anderweitig beeinträchtigt. B. Affirmer bietet das Werk so an, wie es ist, und gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf das Werk, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen des Eigentums, der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung oder der Abwesenheit von versteckte oder andere Mängel, Genauigkeit oder das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Fehlern, unabhängig davon, ob sie erkennbar sind oder nicht, alles im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang. C. Affirmer übernimmt keine Verantwortung für die Freigabe von Rechten anderer Personen, die auf das Werk oder dessen Nutzung anwendbar sind, einschließlich und ohne Einschränkung des Urheberrechts und verwandter Rechte einer Person am Werk. Darüber hinaus lehnt Affirmer die Verantwortung für die Einholung aller erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen oder anderer Rechte ab, die für die Nutzung des Werks erforderlich sind. D. Affirmer versteht und erkennt an, dass Creative Commons nicht Vertragspartei dieses Dokuments ist und keine Pflichten oder Verpflichtungen in Bezug auf dieses CC0 oder die Nutzung des Werks hat.